Jan 29, 2023
Die Gerichtsverhandlung gegen Armita Abbasi (21) findet am Sonntag, den 29. Januar, statt. Armitas Vater kündigte am Samstag an, dass Shahla Orouji sie vor Gericht vertreten wird, nachdem ihre ehemaligen Anwälte am 23. Januar zurückgetreten sind, weil es ihnen nicht erlaubt worden ist, Armita zu treffen.
Armita wurde im Oktober verhaftet und galt für 8 Tage als vermisst, bis Sicherheitskräfte sie ein Krankenhaus brachten. Laut Krankenhauspersonal, Ärzten und ihren Krankenakten war Armita gefoltert, wiederholt vergewaltigt und sexuell missbraucht worden. Sie wurde nach 24 Stunden wieder ins Gefängnis gebracht.
Anfang Januar ging sie in einen Hungerstreik, um gegen die Verschiebung des Gerichtsprozess‘ und ihre Situation im Gefängnis zu protestieren. Sie beendete ihn jedoch nach ein paar Tagen nachdem man ihr versicherte, dass ihre Situation bald geklärt werden würde.
Armita Abbasi ist nur ein Beispiel für unzählige junge iranische Frauen, die auf die Straße gingen, um ihre Grundrechte einzufordern, und die nach ihrer Verhaftung mit einer der dunkelsten Seiten des islamischen Regimes konfrontiert wurden.
Risiko der Exekution
Die jungen Demonstranten Javad Rouhi, Mehdi Mohammadifard und Arshia Takdastan (18) sind nach grob unfairen Prozessen im Zusammenhang mit Protesten in Noshahr, Provinz Mazandaran, im Iran von der Hinrichtung bedroht. Amnesty International berichtete am 27. Januar.
Die Behörden gingen mit Schlägen, Auspeitschungen, Stromschlägen, Suspendierungen, Todesdrohungen und sexueller Gewalt gegen sie vor, um sie zu "Geständnissen" zu zwingen. In diesem Bericht heißt es:
"Javad Rouhi erlitt Verletzungen der Rotatorenmanschette, Harninkontinenz, Verdauungskomplikationen sowie Mobilitäts- und Sprachstörungen, während Arshia Takdastan einen gebrochenen Zeh und Gedächtnisverlust erleiden musste. Nach den von Amnesty gesammelten Informationen erlitt Mehdi Mohammadifard infolge von Vergewaltigung eine gebrochene Nase und rektale Blutungen. Ihnen allen wurde während der Untersuchungsphase der Zugang zu einem Anwalt ihrer Wahl vor Gericht verweigert, wobei ihre Prozesse jeweils weniger als eine Stunde dauerten."